Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber kann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (Änderung der Rechtsprechung)
Leitsatz
Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein verzinsliches Darlehen, so ist auch bei der Vereinbarung einer normalen Zinshöhe der (wirtschaftliche) Verlust der Darlehensforderung dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewußt auf sich genommen hat. Berufliche Gründe können dann angenommen werden, wenn ein Außenstehender - insbesondere eine Bank - mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (Änderung der Rechtsprechung in dem , BFHE 137, 418, BStBl II 1983, 295).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 663 RAAAA-94587
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