Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise betreuende Arbeitnehmer mit seiner Ehefrau , sind die vom Arbeitgeber getragenen Reisekosten Arbeitslohn
Leitsatz
Nimmt ein Arbeitnehmer an einer von seinem Arbeitgeber veranstalteten sog. Händler-Incentive-Reise mit der Aufgabe teil, die Händler zu betreuen, so besteht in der Regel dann ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers an der Reise und es liegt in Höhe der vom Arbeitgeber getragenen Reisekosten Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer auf der Reise von seinem Ehepartner begleitet wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 639 BFH/NV 1993 S. 54 Nr. 9 OAAAA-94575
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