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Körperschaft-/Gewerbesteuer | Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung (BFH)
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer
ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt
voraus, dass die "Organschaft" zuvor i. d. Sinne faktisch "gelebt" worden ist,
dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der
Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen
tatsächlich getragen worden sind (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt die Berücksichtigung der Verluste einer Tochtergesellschaft auf der Ebene der Muttergesellschaft ein zwischen beiden Unternehmen bestehendes Organschaftsverhältnis voraus. Dazu muss sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsl...