Gesetze: AO 1977 § 227FGO § 33 Abs. 1KO § 61 Abs. 1 Nr. 2KO § 144
- Verzicht auf rechtskräftig festgestelltes Konkursvorrecht aus Billigkeitsgründen; entsprechende Anwendung des § 227 AO 1977 - Finanzrechtsweg für Rechtsstreit
Leitsatz
1. Wird mit der Klage geltend gemacht, das FA sei verpflichtet, auf ein rechtskräftig festgestelltes Konkursvorrecht aus Billigkeitsgründen zu verzichten, so ist dafür der Finanzrechtsweg gegeben.
2. Für einen Verzicht auf das rechtskräftig festgestellte Vorrecht aus Billigkeitsgründen ist § 227 AO 1977 zumindest entsprechend anwendbar. Die Entscheidung über den Verzicht erfolgt nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zu den Grenzen einer sachlichen Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren entwickelt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 613 BFH/NV 1992 S. 73 Nr. 11 PAAAA-94566
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