Recht
5. Aufl. 2024
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6. Wettbewerbsrecht
Das Software-Unternehmen FB-Spiele produziert verschiedene Computerspiele für den PC und die Standard-Spielekonsolen „Y-Kiste“, „Spielort 5“ und „Tendinon“.
Das Unternehmen vertreibt seine Computerspiele nicht nur über das Internet und den Einzelhandel, sondern auch in vier eigenen Niederlassungen in deutschen Großstädten. Das Unternehmen hat durch zwei Verkaufsaktionen Unzufriedenheit bei seinen Kunden hervorgerufen:
Auf der eigenen Internetseite warb FB-Spiele für sein neues Computerspiel „Fußball 2023“ mit der textlich deutlich hervorgehobenen Aussage: „Freier Online-Zugang für den Extramodus Europameisterschaft 2024!“. Alle Kunden, die diesen zusätzlichen Modus des Spiels nutzen wollten, mussten sich online bei FB-Spiele anmelden. Die entsprechenden Teilnahmebedingungen waren auf der Internetseite ohne deutlich sichtbaren Hinweis ganz unten am Bildrand platziert und wegen ihrer geringen Schriftgröße kaum lesbar. Sie enthielten u. a. folgende Regelung:
„Der Zugang für den Extramodus Europameisterschaft 2024 ist für einen Monat frei. Danach beträgt der monatliche Beitrag für diesen Extramodus 10 €. Dieser Beitrag wird dem Kun...
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