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OLG München 25.09.2023 33 Wx 38/23e, NWB 50/2023 S. 3410

Erbfall | Auslegung eines Testaments

Ein Testament ist nichtig, wenn der Wortlaut der Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss.

Anmerkung:

Vorliegend hatte die Erblasserin mehr als zehn Jahre vor ihrem Tod ein Testament errichtet und als Erben denjenigen bestimmt, der sie „bis zu meinem Tod pflegt und betreut“. Gleichzeitig hatte sie im Testament eine konkrete Person – nach Ansicht des Gerichts nur beispielhaft – genannt, die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung sich um die Erblasserin kümmerte. Da das Gericht im Rahmen der Auslegung nicht feststellen konnte, in welchem zeitlichen Rahmen „Pflege und Betreuung“ zu erbringen waren und was die Erblasserin hierunter verstanden hatte, ließ sich auch in einem zweiten Schritt nicht feststellen, auf welche Person – in Betracht kamen zwei Personen – d...