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BFH Urteil v. - VIII R 13/91 BStBl 1993 II S. 602

Gesetze: EStG 1974 § 11 Abs. 1 Satz 1EStG 1974 § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Abs. 2 Nr.1

Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter Verzinsung garantiert, fließen Zinsen erst zu, wenn Käufer von Rücknahmegarantie Gebrauch macht

Leitsatz

Garantiert der Verkäufer von Aktien deren Käufer die jederzeitige Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich einer bestimmten "Verzinsung" innerhalb einer vereinbarten Frist, so kommt ein Zufluß dieser "Zinsen" beim Käufer nicht schon aufgrund der vom Verkäufer erteilten Gutschrift, sondern erst in Betracht, wenn der Käufer von der Rücknahmegarantie Gebrauch macht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 602
BFH/NV 1993 S. 54 Nr. 9
HAAAA-94560

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