Einkünfte eines Hofeigentümers aufgrund eines sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrags gehören - wenn es sich nicht um Unterhaltsleistungen handelt - zu den wiederkehrenden Bezügen i. S. des § 22 Nr. 1 EStG
Leitsatz
Bei einem sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrag sind die vom Nutzungsberechtigten vertragsgemäß übernommenen Leistungen beim Hofeigentümer als wiederkehrende Bezüge zu erfassen, soweit es sich nicht um Unterhaltsleistungen handelt (Ergänzung zu dem , BFHE 170, 556, BStBl II 1993, 546).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 548 BFH/NV 1993 S. 46 Nr. 8 OAAAA-94536
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.