Bilanzen
11. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
E. Lagebericht
1. Bedeutung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften mit Haftungsbeschränkung haben ihren aus Bilanz, GuV und Anhang bestehenden Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 HGB). Dieser ist also nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein eigenständiges Rechnungslegungsinstrument.
Der Lagebericht enthält sowohl vergangenheitsorientierte als auch zukunftsbezogene Informationen. Hierdurch soll eine Gesamtbeurteilung des Unternehmens und seiner gegenwärtigen bzw. künftigen wirtschaftlichen Situation ermöglicht werden. Dabei ist unter Beachtung der allgemeinen Berichtsgrundsätze (Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit) sowie des Wesentlichkeitsaspekts ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln.
2. Inhalt
Der Inhalt des Lageberichts wird durch folgende Bestandteile geprägt:
2.1 Gesetzliche Bestandteile
2.1.1 Pflichtbestandteile
Der Lagebericht umfasst stets den sogenannten Wirtschaftsbericht, in dem der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage und die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft darzustellen sind:S. 162
Die Bestandteile des Wirtschaftsberichts können inhaltlich wie folg...