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Einkommensteuer | Übertragung einer Reinvestitionsrücklage auf eine KGaA (FG)
Die Komplementäre einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) können in Höhe ihrer Haftungseinlage
Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA
übertragen und somit eine sofortige Versteuerung vermeiden (, Revision anhängig, BFH-Az. IV R
21/23).
Sachverhalt: Die Kläger bildeten im Rahmen der Veräußerung ihrer Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG den Veräußerungsgewinn mindernde Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG. Diese übertrugen sie auf Reinvestitionswirtschaftsgüter einer KGaA, an der sie (auch) als Komplementäre mit einer Haftungseinlage beteiligt waren. Die Haftungseinlagen überstiegen betragsmäßig die Höhe der übertragenen Reinvestitionsrücklagen. Das Finanzamt ließ die erfolgsneutrale Übertragung nicht zu u...