Ansatz eines Verlustübernahmeanspruchs gegen das herrschende Unternehmen beim abhängigen Unternehmen als Vermögensgegenstand bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Leitsatz
Ergibt sich aufgrund eines Beherrschungsvertrages ein Verlustübernahmeanspruch des abhängigen Unternehmens gegen das herrschende Unternehmen, so ist dieser Anspruch bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des abhängigen Unternehmens nach den Verhältnissen des Abschlußzeitpunkts des Verlustjahres als Vermögensgegenstand mit dem Betrag anzusetzen, der sich aus der festgestellten Jahresbilanz ergibt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 536 BFH/NV 1993 S. 45 Nr. 8 QAAAA-94531
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