Berücksichtigung von Mietzahlungen eines Ehegatten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten
Haushaltsführung bei dem die doppelte Haushaltsführung begründenden anderen Ehegatten als eigene Werbungskosten
Leitsatz
1. Ob eine außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen
ist und deshalb seinen (Haupt-) Hausstand darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung anhand einer Gesamtwürdigung aller
Umstände des Einzelfalls festzustellen. (vgl. BFH VI R 16/14 vom ).
2. Dies gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche am Beschäftigungsort
zusammenleben (vgl. BFH VI B 80/14 vom ).
3. Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft führt dazu, diese Kosten zwar beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung,
aber dennoch allgemeiner Lebensführung der Familie, bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, der aufgrund seiner Einkunftserzielung
den doppelten Haushalt begründet, selbst wenn der andere Ehegatte die Mietkosten von seinem Konto überweist ohne einen Ausgleich
zu verlangen.
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 54 Nr. 2 GStB 2024 S. 54 Nr. 2 LAAAJ-54528
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.