Vorsteuern eines Kreditinstitutes aus den Herstellungs- und Unterhaltskosten eines Parkhauses, in dem Kunden und andere Personen ihre Fahrzeuge unentgeltlich parken können, sind überwiegend vom Abzug ausgeschlossen
Leitsatz
1. Leistungsbezüge, die gegenständlich in unentgeltliche Leistungen des Unternehmers eingehen, werden wirtschaftlich den Ausgangsumsätzen des Unternehmers zugerechnet und daher für diese verwendet (Anschluß an , BFHE 154, 390, BStBl II 1988, 1015).
2. Stellt eine Bank ihren Kunden und - um weitere Kunden zu gewinnen - anderen Autofahrern unentgeltlich Stellplätze zum Parken zur Verfügung, sind die Umsatzsteuern, die ihr für die Leistungen zur Errichtung und den Unterhalt des Parkhauses in Rechnung gestellt worden sind, im Verhältnis ihrer steuerfreien Umsätze an den gesamten Umsätzen (i.S. des § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UStG) vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 525 BFH/NV 1993 S. 49 Nr. 8 VAAAA-94525
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.