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NWB Nr. 50 vom

Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Lichte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Maik Bergan und Markus Fahsel

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) hat sich der Gesetzgeber erneut dem Thema „Mitarbeiterbeteiligung“ gewidmet und die steuerlichen Regelungen einer Anpassung unterzogen. Ziel ist es, junge Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Talente durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen zu unterstützen (BR-Drucks. 362/23 S. 2). Die Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen des § 3 Nr. 39 und Nr. 71 EStG sowie § 19a EStG.

§ 3 Nr. 39 EStG und § 3 Nr. 71 EStG

[i]Anhebung des Freibetrags von 1.440 € auf 2.000 €So wurde in § 3 Nr. 39 EStG der Freibetrag auf 2.000 € (vorher 1.440 €) angehoben. An der ursprünglich vorgesehenen Erhöhung auf 5.000 € wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr festgehalten (BT-Drucks. 20/9363 S. 129). § 3 Nr. 71 EStG wurde an die geänderten INVEST-Förderbedingungen (vgl. BAnz AT B1) angepasst.

§ 19a EStG

[i]Auch Übertragung durch einen Gesellschafter möglichDie Regelung des § 19a EStG wurde in mehrfacher Hinsicht geändert. So ist in Absatz 1 nunmehr auch die Übertragung einer Vermögensbeteiligung durch einen Gesellschafter als weitere Alternative gesetzlich normiert. Zudem sah sich der Gesetzgeber in einem neuen Satz 3 zu einer speziellen Zuflussregelung veranlasst, wonach der Vorteil (auch) bei Übertragung von vinkulierten Vermögensbeteiligungen als zugefloss...