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Ruth Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

GrEStG Kommentar

12. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55005-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66722-0

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Hofmann - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

§ 21 Urkundenaushändigung

Dr. Elisabeth Märker (März 2025)

1Die Vorschrift dient (mittelbar) der Sicherung des Steueraufkommens, soll sie doch die Erfüllung der Anzeigepflicht sicherstellen.

2§ 21 GrEStG betrifft lediglich die Aushändigung von Urkunden an die Beteiligten bzw. die Erteilung von Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften an diese. Dem Grundbuchamt (sowie der Genehmigungsbehörde) dürfen die Urkunden usw. mit der Stellung der Anträge auch vor Absendung der nach § 18 GrEStG erforderlichen Anzeige vorgelegt werden (z. B. zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung und dergleichen), um den Grundbuchverkehr nicht zu behindern.

3Die Anzeige muss in allen Teilen vollständig erfolgen. Sie muss eine Abschrift der Urkunde über den Rechtsvorgang und die inhaltlichen Vorgaben des § 20 Abs. 1 und 2 GrEStG enthalten.

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

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