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Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2023
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3412Es wird eine Auswahl interessanter und praxisrelevanter steuerrechtlicher Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen in Ergänzung zu den Hinweisen zum Jahresende in NWB 49/2023 erörtert.
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Der Spendenabzug nach § 10b EStG ist grundsätzlich anzuerkennen, wenn der Stifter und Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung Spenden in deren Vermögensstock leistet und die Stiftung ihm in Höhe der Zuwendungen Darlehen gewährt.
[i]Strahl, NWB 40/2023 S. 2718, NWB VAAAJ-49757 Für eine passive Rechnungsabgrenzung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige Einnahmen für eine „bestimmte“ Zeit erhält, was grundsätzlich einen kalendermäßig berechenbaren Zeitraum erfordert.
Der BFH hat bei einem Handelsunternehmen, das ein Kundenbindungsprogramm mit Kundenkarten aufgelegt hat, für die zugesagten Rabatte in der Steuerbilanz eine Rückstellung anerkannt, auch wenn der Kunde die gutgeschriebenen Rabatte nur bei künftigen Einkäufen geltend machen kann.
[i]Bodden, NWB 22/2023 S. 1542, NWB QAAAJ-41004 Die Einbringung von Wirtschaftsgütern aus dem steuerlichen Privatvermögen in eine Mitunternehmerschaft ist auch dann vollentgeltlich (so dass § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG nicht anwendbar ist), wenn nur e...