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Umsatzsteuer | Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs (BFH)
Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger, dem das Finanzamt die Ist-Besteuerung gestattet hatte, war an verschiedenen GmbH beteiligt. Er stellte ihnen für Geschäftsführerleistungen im Zeitraum 2006 bis 2015 Entgelte i. H. von mehr als 1 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer in Rec...