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BFH Urteil v. - IV R 57/91 BStBl 1993 II S. 502

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1HGB n. F. §§ 246 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 4

Zur bilanziellen Behandlung einer sog. Rangrücktrittsvereinbarung

Leitsatz

Eine Rangrücktrittsvereinbarung, nach der eine Darlehensverbindlichkeit nur zu Lasten von Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuß oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht, führt nicht zur gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 502
BFH/NV 1993 S. 47 Nr. 8
RAAAA-94509

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