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BFH Urteil v. - IV R 7/91 BStBl 1993 II S. 50

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12 Satz 2

Zur Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger

Leitsatz

1. Unter Aufwand i. S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG sind Betriebsausgaben und Werbungskosten zu verstehen.

2. Die obersten Finanzverwaltungsbehörden der Länder können im Zusammenwirken mit den obersten Aufsichtsbehörden der in Betracht kommenden öffentlichen Kassen allgemein Sätze festlegen, die bei den einzelnen Gruppen von Empfängern als echte Aufwandsentschädigungen anzuerkennen sind (Anschluß an BFH-Urteil in BFHE 92, 11, BStBl II 1968, 437).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 50
BFH/NV 1993 S. 1 Nr. 1
HAAAA-94508

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