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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 541/17

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV), ob der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit als Reinigungskraft in Einrichtungen der Klägerin vom 01.07.2011 bis 06.04.2015 der Sozialversicherungspflicht unterlag.

Fundstelle(n):
CAAAJ-54116

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