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BFH Urteil v. - XI B 55/92 BStBl 1993 II S. 451

Gesetze: AO 1977 § 101AO 1977 § 102AO 1977 § 103AO 1977 § 105FGO § 82FGO § 84ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6StPO § 53 Abs. 1StGB § 203 Abs. 2StGB § 353b Abs. 1SpkG NW § 21SpkG NW § 23

Kein Zeugnisverweigerungsrecht eines Sparkassenangestellten

Leitsatz

Angestellte einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse sind im finanzgerichtlichen Verfahren nicht berechtigt, über die bei ihrer Tätigkeit erworbenen Kenntnisse das Zeugnis zu verweigern. Die Zeugnispflicht geht der Amtsverschwiegenheitspflicht vor.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 451
BFH/NV 1993 S. 29 Nr. 6
JAAAA-94487

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