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BFH Urteil v. - XI B 55/92 BStBl 1993 II S. 451

Gesetze: AO 1977 § 101AO 1977 § 102AO 1977 § 103AO 1977 § 105FGO § 82FGO § 84ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6StPO § 53 Abs. 1StGB § 203 Abs. 2StGB § 353b Abs. 1SpkG NW § 21SpkG NW § 23

Kein Zeugnisverweigerungsrecht eines Sparkassenangestellten

Leitsatz

Angestellte einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse sind im finanzgerichtlichen Verfahren nicht berechtigt, über die bei ihrer Tätigkeit erworbenen Kenntnisse das Zeugnis zu verweigern. Die Zeugnispflicht geht der Amtsverschwiegenheitspflicht vor.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 451
BFH/NV 1993 S. 29 Nr. 6
JAAAA-94487

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