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DSGVO | Geldbuße bei Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (EuGH)
Der EuGH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen die nationalen Aufsichtsbehörden eine Geldbuße gegen einen oder mehrere für die Datenverarbeitung Verantwortliche wegen Verstoßes gegen die DSGVO verhängen können ( "Nacionalinis visuomenės sveikatos centras" und C-807/21 "Deutsche Wohnen").
Sachverhalt: Ein litauisches und ein deutsches Gericht haben den Gerichtshof ersucht, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auszulegen, und zwar im Hinblick auf die Möglichkeit nationaler Aufsichtsbehörden, Verstöße gegen diese Verordnung durch Verhängung einer Geldbuße gegen den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu ahnden.
Im litauischen Fall wendet sich das Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit beim Gesundheitsministerium gegen eine Geldbuße in Höhe von 12....