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Steuerrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung beim Verkauf von Einspeiserechten
Einspeiserechte können nicht gesondert übertragen werden, sondern stehen stets dem Betreiber eines Windparks zu. Eine Zahlung einer Windpark-GmbH an den Gesellschafter für den vermeintlichen Verzicht auf die Übertragung von Einspeiserechten kann aber unter dem Gesichtspunkt einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu prüfen sein und alternativ zu sonstigen Einkünften beim Gesellschafter gem. § 22 Nr. 3 EStG führen.
Der vom BFH entschiedene Fall spielt in der Windkraftbranche: Der Kläger war Landwirt und beteiligte sich 1992 mit 10 % an der E-GmbH, die einen Windpark auf den Grundstücken des Klägers betreiben sollte und mit der Strom-AG einen Einspeisevertrag abschloss. Der Pachtvertrag zwischen dem Kläger und der E-GmbH wurde für 25 Jahre abgeschlossen; nach Ablauf des Vertrags so...