Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 03 | Deutschlandticket: Fahrberechtigung für bestimmte Fernzüge ist für Steuerbefreiung unschädlich
Obwohl das Deutschlandticket (49-€-Ticket) in Ausnahmefällen auch die Nutzung von Fernzügen wie bestimmte Intercity- und ICE-Verbindungen erlaubt, liegt nach einer erfreulichen Klarstellung des Bundesfinanzministeriums trotzdem eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr i. S. des § 3 Nr. 15 EStG vor. Das eröffnet Arbeitgebern die Möglichkeit, steuerfreie Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Zweifelsfrage zum Deutschlandticket beantwortet – im Sinne der Steuerzahler.
Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. Das gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer die Fahrkarten ausschließlich privat nutzt.
Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört – so das Bundesfinanzministerium in seinem Anwendungsschreiben aus 2019 – die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.
Jetzt ist es beim Deutschlandticket, das die meisten ...