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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 28 | Umsatzsteuer: Differenzbesteuerung bei der Auf- und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden

Die Differenzbesteuerung ist nach einem aktuellen Urteil des FG Schleswig-Holstein auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer antike Waschkommoden aus privater Hand ankauft, sie restauriert und zusammen mit einem individuell angepassten Waschbeckenaufsatzteil verkauft. Die Verbindung des aufgearbeiteten Möbelstücks mit dem Neuteil lasse den Tatbestand eines Wiederverkaufs von Gebrauchtgegenständen i. S. des § 25a UStG nicht entfallen.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir ein Verfahren ausgewählt: zur Differenzbesteuerung bei der Auf- und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen.

Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden: Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer antike Waschkommoden aus privater Hand ankauft, sie restauriert und zusammen mit einem individuell angepassten Aufsatz und einer zeitgemäßen Armatur verkauft. Die Verbindung des aufgearbeiteten Möbelstücks mit dem Neuteil lasse den Tatbestand eines Wiederverkaufs von Gebrauchtgegenständen i. S. des § 25a UStG nicht entfallen.

Ein Wiederverkauf setzt nach der Rechtsprechung und der Literatur die Nämlichkeit bzw. Identität zwischen dem Ankaufsobjekt und dem...