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Track 27 | Dienstwagen: BFH muss über Privatnutzungsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer entscheiden
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Kfz tatsächlich auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des FG Münster auch bei einem Privatnutzungsverbot. Dies entspricht der Rechtsprechung des zuständigen I. Senats des BFH. Das jetzt anhängige Verfahren ermöglicht es den höchsten deutschen Steuerrichtern, ihre Sichtweise zu überprüfen.
Die nächste Info ist für Alleingesellschafter-Geschäftsführer wichtig, die von ihrer GmbH einen Pkw zur ausschließlich dienstlichen Nutzung überlassen bekommen. Mehrere Finanzgerichte haben nämlich entschieden: Der Beweis des ersten Anscheins, dass ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird nicht bereits dadurch erschüttert, dass die Privatnutzung nach dem Arbeitsvertrag verboten ist. Dementsprechend ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen.
Jetzt gibt es für die Abwehrberatung einen kleinen Hoffnungsschimmer. Gegen ein entsprechendes Urteil des FG Münster ist nämlich die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Die Finanzverwaltung hatte bereits 2018 in einem B...