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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 26 | Betriebseinnahmen: Zeitpunkt des Zuflusses beim nicht beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Dem beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließen Beträge, die die Gesellschaft ihm eindeutig und unbestritten schuldet, bereits mit deren Fälligkeit zu, wenn sich die Forderung auf die Ermittlung des Einkommens der GmbH ausgewirkt hat und die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz auch bei einem nicht mehr als 50 % beteiligten Gesellschafter beim Zusammenwirken mit anderen Gesellschaftern im gleichgerichteten wirtschaftlichen Interesse.

Zum Zufluss von Betriebseinnahmen bei einem GmbH-Gesellschafter möchten wir Sie auf ein erstinstanzliches Urteil des FG Rheinland-Pfalz hinweisen. Es geht um die Fälle, bei denen ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender Leistungen für eine GmbH erbringt, an der er selbst beteiligt ist.

Im Streitfall hatte ein Ingenieur Leistungen an eine Architekten- und Ingenieurgesellschaft erbracht, an der er zu 49 % beteiligt war. In den Streitjahren stellte er jeweils kurz vor Jahresende der GmbH hohe Beträge über erbrachte Leistungen in Rechnung. Diese wurden jeweils erst im Folgejahr bezahlt. – Nun, der Vorteil ist klar: Während die Einnahmen bei einer Einnahmenüberschussrech...