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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 17 | Schenkungsteuer: Bindungswirkung gesondert festgestellter Grundbesitzwerte bei späteren Erwerben

Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkung- und Erbschaftsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 ErbStG. Das hat erhebliche Auswirkungen. Sowohl die Steuerpflichtigen als auch die Finanzbehörden sind bei der Berücksichtigung von Vorerwerben an die entsprechenden Feststellungsbescheide über den Grundbesitzwert gebunden.

Ein einmal festgestellter Grundstückswert bleibt für den Begünstigten dauerhaft gültig. – So lässt sich ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in einem Satz zusammenfassen. Das kann sich – wie im Streitfall – zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirken. Aber natürlich auch zu seinen Gunsten. Auch an einen zu niedrig festgestellten Grundstückswert ist das Finanzamt nämlich gebunden. – Doch der Reihe nach: Worum geht es?

In § 14 Abs. 1 ErbStG ist bekanntlich geregelt: Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. V...