Gewerbesteuerbefreiung für berufsbildende Einrichtungen –
Anforderungen an die sachliche und rechtliche Organisation des Unternehmens;
Subunternehmermodell
Leitsatz
Die Gewerbesteuerbefreiung für berufsbildende Einrichtungen setzt nicht voraus, dass die zu unterrichtenden Personen Vertragspartner
der die Leistung erbringenden Einrichtung sind und deren sachliche und rechtliche Organisation der eines klassischen Schulbetriebs
entspricht (entgegen A 4.21.2 Abs. 2 UStAE).
Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen, die eine GmbH als Subunternehmerin auf Honorarbasis
durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer für ein Fortbildungsinstitut zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen erbringt, sind
daher von der Gewerbesteuer befreit.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 22 MAAAJ-53868
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