Formunwirksamkeit einer per Post oder per Telefax von einem Steuerberater unterschriebenen Klage
Leitsatz
1. Ein Steuerberater muss seit dem ein besonderes elektronisches Postfach (beSt) unterhalten und nutzen.
2. Wenn eine Steuerberatungsgesellschaft als vertretungsberechtigte Prozessbevollmächtigte im finanzgerichtlichen Verfahren
eine Klage bei Gericht einreicht, muss diese zwingend als elektronisches Dokument übermittelt werden.
3. Eine per Post oder per Telefax übermittelte Klage gilt als nicht erhoben. Dasselbe gilt für eine mit einfachem Brief erklärte
Klagerücknahme.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 1012 Nr. 16 SAAAJ-53866
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.