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FG Köln Urteil v. - 14 K 775/23

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3; EStG § 10d; EStG § 4 Abs. 4a

Betriebsausgaben: nicht abziehbare

Zurechnung des auf den verstorbenen früheren Mehrheitsgesellschafter entfallenden kumulierten Entnahmeüberschusses an die Gesamtrechtsnachfolger im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz

1. Bei der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG sind in Fällen des § 6 Abs. 3 EStG auch die Über- oder Unterentnahmen eines Rechtsvorgängers (seit 1999) in die Bemessungsgrundlage der nichtabziehbaren Betriebsausgaben einzubeziehen.

2. Dies betrifft sowohl die Einzelrechtsnachfolge unter Lebenden als auch die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAJ-53858

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