Gesetze: § 81 PatG, § 325 ZPO, Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache – „Maschine zum Herstellen von stoßabsorbierenden Elementen aus bahnförmigem Material“ – zur Frage der Zulässigkeit bzw. Rechtsmissbräuchlichkeit einer Nichtigkeitsklage – Patentfähigkeit - erfinderische Tätigkeit
Tatbestand
Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das europäische Patent 0 776 760, das am 21. Juli 1995 unter Inanspruchnahme der Priorität zweier US-Patentanmeldungen 279149 vom 22. Juli 1994 und 482015 vom 7. Juni 1995 angemeldet und dessen Erteilung am 27. Dezember 2006 veröffentlicht wurde und das am 21. Juli 2015 durch Zeitablauf erloschen ist. Patentinhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 695 09 535 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „Maschine zum Herstellen von stossabsorbierenden Elementen aus bahnförmigem Material“ war die Beklagte.
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