Gesetze: § 4 PatG, Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 53 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 55 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 57 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitssache – „Charakterisierung beweglicher Objekte in einem stationären Hintergrund“ – fehlende Patentfähigkeit – zur Frage des Naheliegens unter Einbeziehung des Wissens des Fachmanns
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in der Verfahrenssprache Englisch erteilten europäischen Patents 1 494 579 (im Folgenden: Streitpatent) mit der Bezeichnung „Characterization of moving objects in a stationary backround / Charakterisierung beweglicher Objekte in einem stationären Hintergrund“. Das am 2. April 2003 angemeldete Streitpatent nimmt die Priorität der US - amerikanischen Patentanmeldung 369658 P (provisional application) vom 2. April 2002 in Anspruch. Das Streitpatent, dessen Erteilung am 27. Juli 2011 veröffentlicht worden ist, wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 603 37 835.8 geführt.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.