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BFH Urteil v. - VIII R 87/89 BStBl 1993 II S. 340

Gesetze: EStG § 17

Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten i. S. des § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten i.S. des § 17 Abs. 1 EStG sind als nachträgliche Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt und weder Werbungskosten gemäß §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 340
BFH/NV 1993 S. 26 Nr. 5
HAAAA-94440

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