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Syndikuszulassung | Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH
Die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mbH steht der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht entgegen.
Ein Rechtsanwalt, der ein Arbeitsverhältnis mit einer Steuerberatergesellschaft eingeht, kann als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden (§ 46 Abs. 2 und Abs. 5 Nr. 3 BRAO). Als Syndikusrechtsanwalt kann er originär anwaltliche Tätigkeit gegenüber der Steuerberatergesellschaft und deren Mandaten erbringen. Sowohl nach dem Recht, das vor dem galt (vgl. § 50 Abs. 2 StBerG a. F.), als auch nach neuem Recht kann ein Rechtsanwalt innerhalb einer Steuerberatergesellschaft auch die Funktion eines Geschäftsführers bekleiden (§ 55b Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StBerG n. F.). Dass ein Rechtsanwalt dann, wenn er mit einem untergeordneten Anteil seiner Arbeitskraft als Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellscha...