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AGH NRW 25.08.2023 1 AGH 38/22, NWB 48/2023 S. 3237

Syndikuszulassung | Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH

Die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mbH steht der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht entgegen.

Anmerkung:

Ein Rechtsanwalt, der ein Arbeitsverhältnis mit einer Steuerberatergesellschaft eingeht, kann als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden (§ 46 Abs. 2 und Abs. 5 Nr. 3 BRAO). Als Syndikusrechtsanwalt kann er originär anwaltliche Tätigkeit gegenüber der Steuerberatergesellschaft und deren Mandaten erbringen. Sowohl nach dem Recht, das vor dem galt (vgl. § 50 Abs. 2 StBerG a. F.), als auch nach neuem Recht kann ein Rechtsanwalt innerhalb einer Steuerberatergesellschaft auch die Funktion eines Geschäftsführers bekleiden (§ 55b Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StBerG n. F.). Dass ein Rechtsanwalt dann, wenn er mit einem untergeordneten Anteil seiner Arbeitskraft als Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellscha...