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VG Trier 25.10.2023 8 K 2236/23 TR, NWB 48/2023 S. 3237

Wiederaufbauhilfe | Rückforderung von Billigkeitsleistungen

Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige Geldleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt, kann widerrufen werden, wenn die Leistung nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird.

Anmerkung:

Die Klage eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Eisengießerei aus der Vulkaneifel gegen den Widerruf und die Rückforderung von Wiederaufbauhilfe zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers im Juli 2021 war daher erfolglos. Der Bewilligungsbescheid sei dahingehend zu verstehen, dass der Zweck der Zuwendung die Wiederaufnahme und Fortführung des Geschäftsbetriebs in Rheinland-Pfalz bis zum Abschluss der Maßnahme und damit bis zum Ende des Durchführungszeitraums () umfasst habe, so das Gericht. Bei Auslegung de...