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EuGH 19.10.2023 Rs. C-660/20, NWB 48/2023 S. 3237

Arbeitsverhältnis | Vergütungsregelung für Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten, es sei denn, diese Behandlung ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.

Anmerkung:

Ein deutscher Pilot arbeitet für die Fluggesellschaft Lufthansa CityLine als Teilzeitbeschäftigter. Sein Arbeitsvertrag sieht vor, dass er eine Grundvergütung erhält, die sich an der Flugdienstzeit orientiert. Darüber hinaus kann er eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn er eine bestimmte Zahl an Flugdienststunden im Monat leistet und dabei Schwellenwerte überschreitet, die zu diesem Zweck vertraglich festgelegt sind. Diese Schwellenwerte sind allerdings für voll- und teilzeitbeschäftigte Piloten gleich. Auf das Vorabentsch...