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Online-Nachricht - Mittwoch, 29.11.2023

Arbeitsrecht | Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO (LAG)

Ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht des Art. 15 DSGVO rechtfertigt keine Entschädigung in Geld (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. - 3 Sa 285/23; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Der Kläger war vom bis zum bei dem Kundenservice eines Immobilienunternehmens, der Beklagten, beschäftigt. Bereits im Jahre 2020 hatte er einen Antrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gestellt, den die Beklagte beantwortet hatte.

Mit Schreiben vom , das der Beklagten an diesem Tag zuging, verlangte er erneut Auskunft und eine Datenkopie auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO. Er setzte eine Frist bis zum . Als die Beklagte nicht antwortete, erinnerte der Kläger mit Schreiben vom mit weiterer Fristsetzung bis zum . Die ihm mit Schreiben vom ert...