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Der EU-Richtlinienvorschlag zu Verrechnungspreisen
Am veröffentlichte die EU-Kommission mehrere Richtlinienvorschläge unter dem Arbeitspaket „BEFIT – Business in Europe: Framework for Income Taxation“. Darunter war ein Vorschlag zur Harmonisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes innerhalb der EU.
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I. Harmonisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes innerhalb der EU
Der Vorschlag einer EU-Verrechnungspreisrichtlinie intendiert ein höheres Maß an Rechtssicherheit, da innerhalb der EU schrittweise eine einheitliche und verbindliche Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes sichergestellt werden soll. Dies würde sowohl auf dem Wege der Gesetzgebung, d. h. über die Richtlinie nach ihrer Umsetzung selbst und die darin angelegten Rechtsgrundlagen für weiteres Tertiärrecht, als auch durch die dann zentrale Normenkontrolle des EuGH insbesondere bei der Anwendung durch die Finanzverwaltungen erreicht.
II. OECD-Verrechnungspreisleitlinien als Rahmen für die Auslegung
Die der Richtlinienentwurf würde den Fremdvergleichsgrundsatz innerhalb der EU nach dem Vorbild der OECD-Verrechnungspreisleitlinien harmonisieren – aus Perspektive des deutschen Verfassungsrechts wär...