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OLG Frankfurt/Main 19.10.2023 1 U 92/22, IWB 23/2023 S. 948

OLG Frankfurt | Schadensersatz wegen Verzögerung infolge der Dauer der Rechtshilfe

Die Klägerin handelte mit Kraftfahrzeugen. Sie verkaufte Fahrzeuge, die sie von deutschen Autohäusern erwarb, an ausländische Abnehmer (hier fünf portugiesische Unternehmer). Die Fahrzeuge wurden auf Veranlassung des ausländischen Käufers unmittelbar bei dem Autohändler in Deutschland abgeholt. Die Klägerin machte den Vorsteuerabzug geltend und legte als Nachweis der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen jeweils Gelangensbestätigungen vor, in denen als Bestimmungsort ein Ort in Portugal angegeben war. Bei den deutschen Finanzbehörden traf ein Auskunftsersuchen der portugiesischen Behörden ein, wonach zwei der portugiesischen Kunden im Verdacht standen, „missing traders“ zu sein, die keine entsprechenden innergemeinschaftlichen Erwerbe versteuert hatt...