GmbH-Anteil als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer GmbH kann notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei einer Kommanditgesellschaft auch dann sein, wenn beide Gesellschaften trotz verschiedenen Geschäftsbereichs nach einem einheitlichen wirtschaftlichen Gesamtkonzept geführt werden.
Es reicht jedoch nicht aus, wenn die verschiedenen Beziehungen zwischen den beiden Gesellschaften dem Unternehmen der Personengesellschaft nur mittelbar über die wirtschaftlichen Interessen des beide Gesellschaften umfassenden Familien(gesamt-)unternehmens dienen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 328 BFH/NV 1992 S. 74 Nr. 11 MAAAA-94434
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