Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Ott, StuB 23-24/2023 S. 945

Verlustabzugsverbot gem. § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Prof. Dr. Hans Ott

Die Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen nach den §§ 3 bis 8 UmwStG stellt ebenso wie der Formwechsel in eine Personengesellschaft nach § 9 UmwStG eine Kombination aus einer Anteilsveräußerung und einer fiktiven Vollausschüttung der thesaurierten Gewinne dar. Daraus folgt, dass neben der fiktiven Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG gem. § 4 Abs. 4 UmwStG ein Übernahmeergebnis ermittelt wird, dessen steuerliche Behandlung in § 4 Abs. 6 und 7 UmwStG geregelt ist. Der entschieden, dass ein Übernahmeverlust nach dem Verlustabzugsverbot gem. § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG bei der rückwirkenden Verschmelzung einer GmbH auf ein Personenunternehmen außer Ansatz bleibt, soweit nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden GmbH entgeltlich erworben wurden (, NWB UAAAJ-51304). Das ist Gegenstand des Beitrags.

Einordnung

Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen gem. §§ 3 ff. UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 UmwStG ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust zu ermitteln. Soweit das Übernahmeergebnis abzüglich der Bezüge nach § 7 UmwStG auf eine Körperschaft entfällt, bleiben Übernahmeverluste – mit Ausnahme ...