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Kurzfassung zum Beitrag von Foerster, StuB 23-24/2023 S. 970

Die neuen Sozialversicherungswerte 2024

Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat am die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 verabschiedet. Durch die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2024“ werden die ab geltenden Grenzbeträge deutlicher steigen als im Vorjahr. Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt bereits im Jahr 2023 über den Beitragsbemessungsgrenzen lag, müssen sich ab auf höhere Sozialversicherungsbeiträge einstellen. Darüber hinaus hat der Bundesrat auch die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2024 verbindlich festgelegt werden.

Einordnung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 werden die für den Bereich der Sozialversicherung relevanten Rechengrößen für das Jahr 2024 aktualisiert. Hiervon betroffen sind insb. die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenze), Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Bezugsgrößen zur Sozialversicherung. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen 2024 die Einkommensentwicklung des Jahres 2022 maßgeblich. Die relevante Lohnzuwachsrate betrug für die alten Länder 3,93 % und für Deutschland insgesamt sogar