Kein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 2 EStG für Ausbauten und Erweiterungen an einer über 1986 hinaus der Nutzungswertbesteuerung unterliegenden eigengenutzten Wohnung
Leitsatz
Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus versteuert wird, sind in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen. Solange der Steuerpflichtige nicht nach § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG auf die Nutzungswertbesteuerung der Wohnung verzichtet, steht ihm für die Ausbauten und Erweiterungen an der eigengenutzten Wohnung ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 2 EStG nicht zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 30 BFH/NV 1992 S. 82 Nr. 12 ZAAAA-94421
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.