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BFH Urteil v. - X R 33/90 BStBl 1993 II S. 292

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 7, Satz 2EStG § 17EStG § 22 Nr. 2EStG § 23 Abs. 3 und 4

Vorrang des § 17 EStG vor § 23 EStG bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung innerhalb der Spekulationsfrist (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

§ 17 EStG hat Vorrang vor § 22 Nr. 2, § 23 EStG. Daher ist der Ausgleich eines Verlustes aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung ohne die Einschränkung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG zulässig (Änderung der Rechtsprechung).*)

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 292
BFH/NV 1993 S. 10 Nr. 3
YAAAA-94417

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