Gewinnanteile aus geschenkter typisch stiller Beteiligung keine Betriebsausgaben, wenn Verlustbeteiligung ausgeschlossen
Leitsatz
Wendet ein Steuerpflichtiger seinen minderjährigen Kindern Geldbeträge zu mit der Auflage, diese ihm sogleich wieder als Einlage im Rahmen einer ,,typischen stillen Gesellschaft'' zur Verfügung zu stellen, sind die ,,Gewinnanteile'' bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb jedenfalls dann nicht abziehbare Zuwendungen i. S. des § 12 Nr. 2 EStG, wenn eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen ist (Fortführung zum Senatsurteil vom X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 289 BFH/NV 1993 S. 19 Nr. 4 EAAAA-94415
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