Zur Bewertung von Vieh im Rahmen einer Gruppenbewertung und zum Ansatz eines verbleibenden Schlachtwerts als Restwert
Leitsatz
1. Geht ein Landwirt von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG zum Bestandsvergleich über, so kann er die für die Bewertung des Viehbestandes in der Übergangsbilanz und in den Folgebilanzen maßgeblichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Rahmen einer Gruppenbewertung ermitteln. Hierbei kann auf Wertermittlungen in Musterbetrieben zurückgegriffen werden. Zur Übernahme von Durchschnittswerten der Finanzverwaltung ist er nicht verpflichtet.
2. Für Milchkühe sind AfA abzusetzen. Hierbei ist ein nach Beendigung der Nutzung verbleibender Schlachtwert zu berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 284 BFH/NV 1993 S. 6 Nr. 2 KAAAA-94413
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