Zurückweisung einer englischen Limited als Bevollmächtigte
Leitsatz
1. Eine Nichtigkeitsfeststellungsklage, die zeitgleich mit einer Anfechtungsklage erhoben wird, ist unzulässig.
2. Eine Limited englischen Rechts mit Sitz in Großbritannien und einer Niederlassung in den Niederlanden, die weder einen
Nachweis über die Berufsqualifikation noch einen Nachweis darüber vorlegen kann, dass sie mindestens ein Jahr steuerberatende
Tätigkeit in den Niederlanden ausgeübt hat, ist als Bevollmächtigte im Besteuerungsverfahren zurückzuweisen.
3. Die Tatsache, dass eine in den Niederlanden niedergelassene Limited nicht in das elektronische Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer
nach § 3b Abs. 1 StBerG eingetragen ist, spricht zusätzlich dafür, dass sie nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
befugt ist.
4. Ein Verstoß gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit kommt nur in Betracht, wenn eine dauerhafte Präsenz in einem
Mitgliedstaat besteht.
5. Die Vorschriften der §§ 3 ff. StBerG beschränken die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit nicht unverhältnismäßig.
Fundstelle(n): IStR 2024 S. 357 Nr. 9 CAAAJ-53264
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.