Besteuerungsrecht für Einkünfte
eines beim Staatsorchester angestellten Musikers nach dem DBA Lux
2012
Leitsatz
1. Der Anwendungsbereich
des Art. 18 Abs. 3 DBA Lux 2012 ist bei Lohneinkünften eines bei
einem Staatsorchester beschäftigten Musikers eröffnet, da das Staatsorchester trotz
der verfolgten kulturellen Zwecke nachhaltig wirtschaftlich tätig
wird.
2. Der Anwendungsbereich des
Art. 16 Abs. 1 DBA Lux 2012 erstreckt sich auch auf Einkünfte eines
unselbständig tätigen, nicht reisenden Musikers eines Staatsorchesters.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 7 Nr. 41 DStRE 2024 S. 1349 Nr. 22 IStR 2024 S. 498 Nr. 12 DAAAJ-53255
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