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Besteuerungsverfahren bei Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage nach Beendigung der Mitunternehmerstellung
Die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG bildet ein steuergestalterisches Instrument, mit dem ein Veräußerungsgewinn, der insb. auf betriebliche Immobilien entfällt, im Falle einer Reinvestition auf andere Wirtschaftsgüter übertragen und damit eine sofortige Besteuerung vermieden werden kann. Sofern die Reinvestition nicht im gleichen Wirtschaftsjahr wie die Veräußerung erfolgt, kann hierzu bilanziell eine Rücklage gebildet werden. Bei Personengesellschaften ist dies sowohl in Bezug auf die Gesamthandsbilanz als auch in Bezug auf die Sonderbilanz einzelner Gesellschafter möglich. Dem BFH lag hierzu ein Fall vor, in dem eine Rücklage nach § 6b EStG für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils im Rahmen des Gewinnfeststellungsverfahrens der Personengesellschaft gebildet wurde, jedoch anschließend keine Reinvestition und insofern eine Auflösung der Rücklage mit Gewinnzuschlag im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des ausgeschiedenen Gesellschafters erfolgte (, NWB SAAAJ-49826). Insofern stellte sich insbesondere die Frage nach dem für Auflösung und Gewinnzuschlag zuständigen FA. Verfahrensrechtliche Besonderheiten resultierten im Urteilsfall zudem daraus...